Web-Agentur-Ingenieurbüro - jeder Erfolg entsteht aus Synergie

Christian Georg Schwarz
Web-Agentur-Ingenieurbüro

Maria-Adelberger-Str. 15

85570 Markt Schwaben

 

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1. Allgemeine Geschäftsbedingungen Unternehmensberatung

§1 Allgemeines

(1) Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit uns. Mit Vertragsschluss bzw. Angebotsannahme erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen verbindlich an.

(2) Die von uns abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungsnahmen und Empfehlungen von uns bereiten unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.

(3) Wir können den Auftrag ganz oder teilweise durch sachverständige Mitarbeiter, gewerbliche oder freiberufliche Kooperationspartner durchführen lassen.

(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Vertrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses dienliches Arbeiten erlauben.

(5) Zur erfolgreichen Auftragsdurchführung ist Voraussetzung, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

(6) Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und uns bedingt, dass wir über vorher durchgeführte und/oder laufende Aufträge andere Unternehmensberater, Makler und/oder anderer Beratungsfirmen umfassend informiert werden.

§ 2 Geltungsbereich und Umfang

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Auftragserteilung außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von uns bestätigt wurde.

(2) Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind. Sie unterliegen ab dem Moment ihrer Gültigkeit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert eingesehen werden können.

(3) Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlicher Form. Mündliche erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

(4) Auch wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber nicht angefordert werden, gelten diese als stillschweigend vereinbart.

§ 3 Auftragsumfang

(1) Der Auftragsumfang wird zwischen dem Auftraggeber und uns vereinbart.

(2) Eine etwaige Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

§ 4 Berichterstattung

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verpflichten wir uns über unsere Arbeit Bericht zu erstatten. Am Ende des Auftrages wird das Resultat unserer Arbeit entweder in Form eines schriftlichen Berichtes oder einer Präsentation dem Auftraggeber vorgelegt. Mit dieser Vorlage endet der Auftrag.

§ 5 Schutz des geistigen Eigentums

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von unseren Mitarbeitern und unseren Kooperationspartnern erstellten Unterlagen unabhängig von der Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden.

(2) Berufliche Äußerungen von uns dürfen nicht zu Werbezwecken des Auftraggebers verwendet werde. Ein Verstoß berechtigt uns zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

(3) Die erstellten Beratungs- und Dienstleistungen sind unser geistiges Eigentum. Das Nutzungsrecht daran steht dem Auftraggeber, auch nach Bezahlung des Honorars, lediglich für eigene Zwecke und in dem Auftrag beschriebenen Umfang zu. Die Weitergabe durch den Auftraggeber, sowie jedwede Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei uns entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

§ 6 Mängelbeseitigung und Gewährleistung

(1) Wir sind berechtigt und verpflichtet, uns nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an unserer Leistung zu beseitigen. Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 12 Monaten nach Erbringung der Leistung.

(2) Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistungen.

§ 7 Haftung

(1) Wir haften dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für die von uns vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Folgeschäden haften wir -gleich aus welchem Rechtsgrund- nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist dabei auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Gegenstand unserer Aufträge ist unter anderem die Analyse von Unternehmens- und Marktdaten. Es werden Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die vom Auftraggeber ergriffen werden können. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schaden auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung beschränkt, deren Deckungssumme das vertragstypische Risiko abdeckt. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden eintritt, haftet der Auftragnehmer mit eigenen Schadensersatzleistungen, als diese den Honoraranspruch nicht übersteigt. Das in diesem Absatz Genannte gilt auch dann, wenn die Haftung gegenüber einer anderen Person als Auftraggeber begründet sein soll. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen resultierenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

(4) Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr der sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten liegen beim Auftraggeber.

§ 8 Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Loyalität

(1) Unsere Mitarbeiter und die hinzugezogenen Personen verpflichten sich über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen.

(2) Nur der Auftraggeber kann uns von unserer Schweigepflicht entbinden.

(3) Wir werden Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse unserer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(4) Die Schweigepflicht unserer Mitarbeiter und beigezogener Personen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

(5) Wir sind befugt uns anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir gewährleisten, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, uns zur Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten.

(6) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität. Sie unterlassen insbesondere die Einstellung oder Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern des anderen Partners. Diese Treuepflicht gilt auch vor Ablauf von 12 Monaten nach beendeter Auftragsdurchführung.

§ 9 Honoraranspruch

(1) Wir haben als Gegenleistung zur Erbringung der Beratungs- und Dienstleistung Anspruch auf Bezahlung eines Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wir vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart. Wir haben neben unserer Honorarforderung Anspruch auf Vergütung unserer Auslagen.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist das Honorar zu 50% bei Auftragserteilung, zu 30% während der Bearbeitung des Auftrages und zu 20% nach Abschluss des Auftrages unter Aufrechnung der Auslagen fällig.

(3) Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofern ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird von uns gesondert ausgewiesen.

(4) Wird die Ausführung des Auftrages nach der Auftragserteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt unser Anspruch auf das vereinbarte Honorar bestehen.

(5) Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die für uns einen triftigen Grund darstellen, so haben wir nur Anspruch auf unseren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.

(6) Wir können die Fertigstellung der Leistungen von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeiten der berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer uns zustehenden Vergütung.

(7) Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

§ 10 Beanstandungen

(1) Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an uns gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebenen Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.

(2) Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.

§ 11 Höhere Gewalt

Ergebnisse höhere Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt  solcher Umstände mit.

§ 12 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

(1) Für den Auftrag und seine Durchführung gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand, soweit zulässig, ist 85560 Ebersberg.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Internetleistungen

1. Vertragsschluss und Projektumfang

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Web-Agentur-Ingenieurbüro Christian Schwarz (nachstehend WebAgIng genannt) mit seinen Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Strategie- und Markenberatung, Corporate Design, Werbeplanung, Werbegestaltung, Multimediaproduktion, Onlinemarketing, Dialogmarketing, Schulungen und Werbevermittlung mit ihren Kunden schließt (Projekt). Entgegenstehend den AGB des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von WebAgIng nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.

1.2 Der Vertragsschluss mit WebAgIng erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von der WebAgIng detailliert unterbreiteten Angebots
(Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist die WebAgIng nicht mehr an das Angebot gebunden.
1.3 Nach Auftragserteilung hat der Auftraggeber ein Briefing anzufertigen in welchem er der WebAgIng seine Wünsche und Optionsausübungen im Rahmen des Kostenvoranschlags mitteilt. Wird der WebAgIng das Briefing mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so stellt die WebAgIng dem Auftraggeber per E-Mail ein Re-Briefing zur Verfügung, welches sodann verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Auftraggeber diesem zustimmt. Das Re-Briefing kann auch durch einen geänderten Kostenvoranschlag ersetzt werden, dem der Auftraggeber zustimmen muss.

2. Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen, Ethischer Vorbehalt

2.1 Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich gem. Ziffer 1.2 dieser AGB nach dem jeweiligen Auftrag unter Berücksichtigung des Briefings gem. Ziff. 1.3. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen wie Produktionsplanung und -überwachung, Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Multimediaproduktion und Programmierarbeiten, Shootings, Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden in der Regel unter Bezugnahme auf die Originalbelege an den Auftraggeber weiterberechnet. Die WebAgIng schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

2.2 Der Auftraggeber kann, während eines Projekts, Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit der WebAgIng vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von der WebAgIng nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern WebAgIng dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.

2.2.3 Nachgereichte Änderungen an dem Projekt, die im Briefing nicht enthalten waren, oder Inhalte, die bereits freigegeben wurden und die es zu ändern gilt, gelten als Korrekturschleife. Innerhalb des Angebots ist eine Korrekturschleife, die 2h Arbeit entspricht, enthalten. Alles darüber hinaus wird geregelt wie in Absatz 2.2 oder wird als weitere Korrekturschleife mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet.

2.3 Der Auftraggeber wird die WebAgIng nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere
Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben.
Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch die WebAgIng. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.

3. Vergütung

3.1 Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann WebAgIng neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 10 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

3.2 Die WebAgIng ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/2 nach Auftragserteilung, 1/2 nach
Abschluss des Projekts.

4. Stornierung

4.1 Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Auftraggeber der WebAgIng alle dadurch anfallenden Kosten und stellt die WebAgIng von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.

4.2 Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung, sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
● nach Vertragsabschluss: Storniert der Auftraggeber den Auftrag nach
Vertragsabschluss, jedoch vor Projektbeginn, behält WebAgIng sich vor,10% des Auftragsvolumens als Aufwandsentschädigung einzubehalten bzw. in
Rechnung zu stellen, sofern noch keine Anzahlung geleistet wurde.
Bereits geleistete Anzahlungen werden abzüglich der eben genannten
Aufwandsentschädigung an den Auftraggeber zurückerstattet.
● nach Projektbeginn: Sobald WebAgIng mit den Arbeiten am Projekt begonnen hat, besteht im Falle einer Stornierung kein Anspruch auf die
Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

5. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

6. Urheberrechte, Nutzungsrechte

6.1 Die im Rahmen eines Projekts von der WebAgIng oder ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen
durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall nicht erreicht ist.

6.2 Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen
Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten
Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung.

6.3 WebAgIng darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur www.web-agentur-ingenieurbuero.de darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden.

7. Haftung

7.1 Wir weisen darauf hin, dass die von uns vorgeschlagenen Gestaltungen von uns nicht auf Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft wurden. Namen, Logos oder Slogans können durch nationale oder internationale Markenrechte geschützt sein. Werbeaussagen können gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch uns hat nicht stattgefunden und muss durch den
Auftraggeber erfolgen.

7.2 Die WebAgIng bietet keine Rechtsberatung. Im Falle der Webseitenentwicklung wird ein Impressum und eine Datenschutzerklärung
bereitgestellt und eingebettet. Der Auftraggeber wird diese im eigenen Ermessen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Eigene AGBs werden vom Auftraggeber falls nötig geliefert und von der WebAgIng auf der Webseite eingebunden. Im Falle einer Abmahnung übernimmt die WebAgIng keine Haftung.

7.3 Sollten Dritte WebAgIng wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den

Inhalten einer vertragsgegenständlichen Webseite resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

8. Allgemeine Bedingungen

8.1 Sollte eine der AGB-Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8.2 Für die Bedingungen und deren Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand (falls zulässig) für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist 85560 Ebersberg.